Entwicklungen im Arbeitsrecht / Le point sur le droit du travail
I. Gesetzgebung
A. Wirksamkeit der flankierenden Massnahmen
Zur weiteren Verbesserung der Wirksamkeit der flankierenden Massnahmen ist am 1. April 2017 eine Änderung des Entsendegesetzes in Kraft getreten.1 Diese brachte auch einen neuen Art. 360a Abs. 3 OR hervor, nach dem die zuständige Behörde berechtigt ist, Normalarbeitsverträge mit zwingenden Mindestlöhnen auf Antrag der tripartiten Kommission befristet zu verlängern, wenn wiederholt gegen dessen Bestimmungen verstossen wurde oder Hinweise vorliegen, dass dessen Wegfall zu erneuten Missbräuchen führen kann. Im Entsendegesetz selbst wurden insbesondere die Verwaltungssanktionen verschärft.2
B. Wohneigentumsförderung und Vorsorgeausgleich bei Scheidung
Im Rahmen der ZGB-Revision zum Vorsorgeausgleich bei Scheidung wurden auch die Bestimmungen im OR zur überobligatorischen Vorsorge auf den 1. Januar 2017 angepasst. So ist nun klargestellt, dass nicht das Sozialversicherungs-, sondern das Zivilgericht zuständig ist, wenn ein…