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From the magazine SJZ-RSJ 7/2016 | S. 180-184 The following page is 180

Entwicklungen im Versicherungs- und Haftpflichtrecht / Le point sur le droit des assurances privées et de la responsabilité civile

Am 4. November 2015 hat der Bundesrat die Botschaft zum Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und zum Finanzinstitutsgesetz (FINIG) veröffentlicht. Die folgenden Ausführungen beschränken sich allerdings auf das FIDLEG.

Wie der Bundesrat in seiner Pressemitteilung vom 4.11.2015 ausführte, dient das FIDLEG neben der Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz vorab der Verbesserung des Kundenschutzes. Der Begriff des Kunden – so der Bundesrat – sei dabei als Oberbegriff zu verstehen und umfasse Anleger, Gläubiger von Anlagen sowie vom Gesetz erfasste Versicherte. Der Erlass enthält für alle gewerbsmässig auf dem Finanzplatz tätigen Finanzdienstleister aufeinander abgestimmte und dem Risiko sowie der Komplexität der jeweiligen Tätigkeit angepasste Regeln über die Erbringung von Finanzdienstleistungen sowie das Anbieten von Finanzinstrumenten.

Das FIDLEG führe dazu, dass alle Finanzdienstleister für die…

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