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From the magazine SJZ-RSJ 14/2015 | S. 359-364 The following page is 359

Entwicklungen im Arbeitsrecht / Le point sur le droit du travail

I. Gesetzgebung

A. Neuerungen bei den Betriebsübernahmen und Sozialplanpflicht

Die Revision des Arbeitsvertragsrechts bezüglich Betriebsübernahme in einem Konkurs- oder Nachlassverfahren und der Sozialplanpflicht, über die bereits das letzte Jahr berichtet wurde,1 ist nun am 1. Januar 2014 in Kraft getreten.

B. Mutterschaftsschutz

Stillende Mütter dürfen nicht zu Arbeiten über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus herangezogen werden, und die tägliche Arbeit darf keinesfalls neun Stunden überschreiten.2 Zudem ist ihnen die erforderliche Zeit zum Stillen freizugeben3 und, wenn im Betrieb gestillt wird, muss die Arbeitgeberin einen geeigneten Ort zur Verfügung stellen.4 Der Bundesrat hat nun in der Verordnung festgelegt, wie viel Stillzeit die Arbeitgeberin pro Tag der Arbeitnehmerin als bezahlte Arbeitszeit anrechnen muss. Bei einer täglichen Arbeitszeit von bis zu vier Stunden sind dies mindestens 30 Minuten, bei einer solchen von mehr als vier Stunden mindestens 60 Minuten und bei einer…

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