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Private law

La responsabilité d’un avocat et les tribulations pluridécennales de la victime d’un accident de la circulation routière

Dans l’arrêt ici analysé, le Tribunal fédéral devait juger de l’issue hypothétique qu’aurait connue un procès en responsabilité civile contre le détenteur d’un véhicule automobile si l’avocat n’avait pas à tort omis d’interrompre la prescription contre ce dernier. Notre Haute Cour confirme le jugement cantonal et retient que, si on peut admettre le principe de la responsabilité de l’avocat, la…

Kantonsgericht St. Gallen, Einzelrichter im Familienrecht, Entscheid KES.2021.15-EZE2 vom 18. Januar 2022

Art. 149 ZPO. Wiederherstellung einer Frist. Gegen den Entscheid der (Nicht-)Wiederherstellung einer Frist ist auch dann ein Rechtsmittel einzuräumen, wenn innert der verpassten Frist ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege zu begründen war und keine andere Möglichkeit zur Erlangung von Rechtsschutz besteht.

Die Vertraulichkeitsvereinbarung nach schweizerischem Recht

Vertraulichkeitsvereinbarungen sind im heutigen Wirtschaftsalltag nahezu ubiquitär, sodass sie kaum näher hinterfragt und häufig einfach unterzeichnet werden. Trotz ihrer praktischen Signifikanz sind gesonderte juristische Abhandlungen zur Vertraulichkeitsvereinbarung in der Schweiz aber rar geblieben. Mit der vorliegenden Darstellung soll ein Beitrag zur rechtsdogmatischen Durchleuchtung der…

Entwicklungen in Zivilprozessrecht und Schiedsgerichtsbarkeit | Le point sur la procédure civile et l’arbitrage

Die Revision der Zivilprozessordnung (ZPO)1 mit dem Untertitel «Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung»2 soll punktuelle Anpassungen bringen. Insbesondere sollen die Gerichtskostenvorschüsse halbiert (Art. 98 E-ZPO) und der Einsatz elektronischer Instrumente zur Ton- und Bildübertragung geregelt werden (Art. 141 E-ZPO). In der parlamentarischen Beratung stark debattiert…

Obergericht Solothurn, Zivilkammer, Beschluss ZKBER.2020.82 vom 11. Januar 2021

Art. 68 Abs. 2, Art. 311 Abs. 1 ZPO. Auf eine Berufung, die bewusst von einem nicht in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragenen MLaw i.V. unterzeichnet wird, ist auch dann nicht einzutreten, wenn dieser in Vertretung eines Rechtsanwalts handelt.