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Criminal law (special part)

Luzern, Kantonsgericht, 2. Abteilung (4M 19 43 = LGVE II 2020 Nr. 6) 20.1.2020

Art. 220 StGB. Wer als sorgeberechtigter Elternteil verhindert, dass der andere sorgeberechtigte Elternteil das Kind im Rahmen eines Besuchsrechts oder einer alternierenden Obhut betreut, macht sich grundsätzlich nicht wegen Entziehens von Minderjährigen strafbar.

Entwicklungen im Sportrecht / Le point sur le droit du sport

Die (Sport-)Schiedsgerichtsbarkeit ist ein wichtiger Bestandteil des Sportrechts; denn nur durch die Konzentration von Streitigkeiten an einem (Schieds-)Ort lassen sich einheitliche Standards im organisierten Sport sicherstellen. Die grosse Bedeutung der Schiedsgerichtsbarkeit für das Sportrecht lässt sich auch an den stetig steigenden Fallzahlen des Court of Arbitration for Sport (CAS) ablesen.
Prof. Dr. Ulrich Haas, Dr. Yael Strub
SJZ-RSJ 3/2019 | p. 76

Das qualifizierte Steuer­vergehen als Vortat zur Geldwäscherei

Da die Geldwäschereistrafnorm seit dem 1. Januar 2016 neben Verbrechen auch qualifizierte Steuervergehen als Vortaten erfasst, stellen sich mit Bezug auf die Vortat des qualifizierten Steuervergehens zahlreiche Auslegungsfragen. Der vorliegende Beitrag analysiert den Begriff des qualifizierten Steuervergehens und widmet sich den Fragen, ob Steuerersparnisse als rechnerisch-abstrakte…

St. Gallen, Kantonsgericht, Strafkammer (ST.2017.40-SK3) 28.6.2018

Art. 179 ter und 179 quinquies Abs. 1 lit. b StGB. Straflose Ausnahmen vom Verbot unbefugter Aufzeichnungen nichtöffentlicher Gespräche. Auslegung der «ähnlichen Geschäftsvorfälle». Die Fakturierung und Einforderung offener Zahlungen im bestehenden Vertragsverhältnis bilden Bestandteil der Vertragsabwicklung. Diese wie auch die darauf zurückzuführenden Strafverfahren und Streitigkeiten zwischen dem…
Adrian Krähenmann M.A. HSG in Law
SJZ-RSJ 6/2019 | p. 185

Le point sur le droit des personnes physiques et la protection de l’adulte / Entwicklungen im Personenrecht (natürliche ­Personen) und im Erwachsenenschutzrecht

La Convention du Conseil de l’Europe sur la prévention et la lutte contre la violence à l’égard des femmes et la violence domestique (Convention d’Istanbul) est entrée en vigueur en Suisse le 1er avril 2018.1 La Loi fédérale sur l’amélioration de la protection des victimes de violence qui met cette Convention en œuvre a pour sa part été adoptée par le Parlement le 14 décembre 2018.