Bundesgericht, Urteil 6B_1048/2022 vom
Art. 198 Abs. 2 StGB. Für eine sexuelle Belästigung reicht eine geringe Intensität des sexuellen Bezuges aus. Das ist bei einem Kuss eines Mannes auf den Mund einer Frau zu bejahen.
From the magazine SJZ-RSJ 5/2023 | p. 283-284 The following page is 283
Art. 198 Abs. 2 StGB. Für eine sexuelle Belästigung reicht eine geringe Intensität des sexuellen Bezuges aus. Das ist bei einem Kuss eines Mannes auf den Mund einer Frau zu bejahen.
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