Bundesgericht, Urteil 6B_1242/2020 vom
Art. 141 Abs. 2, Art. 282 StPO. Die Ergebnisse aus einer unzulässigen sozialversicherungsrechtlichen Observation können im Strafverfahren verwertbar sein. Wesentlich ist, ob die…
From the magazine SJZ-RSJ 5/2023 | p. 280-281 The following page is 280
Art. 141 Abs. 2, Art. 282 StPO. Die Ergebnisse aus einer unzulässigen sozialversicherungsrechtlichen Observation können im Strafverfahren verwertbar sein. Wesentlich ist, ob die…
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