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From the magazine SJZ-RSJ 13/2020 | p. 472-473 The following page is 472

Bern, Obergericht, Beschwerdekammer (BK 19 335)

Art. 397 Abs. 3 StPO. Die Beschwerdeinstanz hat sich bei der Erteilung verbindlicher Weisungen an die Vorinstanz Zurückhaltung aufzuerlegen. Sie sollte nur bei Vorliegen ausserordentlicher Gründe in…

[…]