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From the magazine SJZ-RSJ 10/2020 | p. 350-351 The following page is 350

Urteil 5A_503/2019 vom

(bearbeitet durch Dr. iur. Katharina Fontana, Bern)

Art. 143 Abs. 1 ZPO. Legt ein Rechtsanwalt seine Eingabe am letzten Tag der Frist nach Schalterschluss in einen Briefkasten, muss er unaufgefordert Beweismittel anbieten, welche die Rechtzeitigkeit…

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