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From the magazine SJZ-RSJ 6/2020 | p. 198-203 The following page is 198

Entwicklungen im Familienrecht / Le point sur le droit de la famille

Berichtszeitraum von Januar 2019 bis Januar 2020

I. Gesetzgebung

A. Neu in Kraft getretene Gesetzesbestimmungen1

Die Wartefrist von zehn Tagen, die zwischen dem Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens und der Trauung eingehalten werden musste, ist per 1. Januar 2020 aufgehoben worden (Neufassung von Art. 99 Abs. 2 und Art. 100 ZGB)2. Art. 68 ZStV3 und Anhang 4 zu ZStGV4 wurden entsprechend angepasst.5

Geändert wurden auch Art. 67 Abs. 2 und Art. 75f Abs. 2 ZStV, wonach das Zivilstandsamt dem Brautpaar den Entscheid, dass die Trauung stattfinden kann, nicht mehr schriftlich eröffnen muss.6

B. Weitere Änderungen, Entwürfe und ­Vernehmlassungen

Die Vernehmlassung zum Vorentwurf der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates für eine Revision des Zivilgesetzbuches (Ehe für alle) wurde am 21. Juni 2019 abgeschlossen.7 Die Kommission hat im Sommer 2019 in enger Abstimmung (13 zu 12 Stimmen) entschieden, das Revisionsvorhaben einzig mit der Kernvorlage, bestehend aus der Öffnung der Ehe für Paare gleichen Geschlechts, fortzusetzen und Fragen der…

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