Aller au contenu principal

From the magazine SJZ-RSJ 12/2019 | p. 398-398 The following page is 398

Zürcher Kommentar. Art. 8 ZGB

: Zürcher Kommentar. Art. 8 ZGB. Beweislast. 3. A. 328 S. (Zürich 2018. Schulthess). Geb. CHF 168.00.

Die letzte Kommentierung von Art. 8 ZGB im «Zürcher Kommentar» stammte aus dem Jahr 1930 von Prof. A. Egger und umfasste rund 11 Seiten. In den dazwischen vergangenen 88 Jahren hat sich gerade im Zivilrecht bei den Fragen Beweis und Beweislast viel getan. Man denke nur an die am 1. Januar 2011 eingeführte Schweizerische Zivilprozessordnung. Die Freiburger Professorin für Zivilrecht, Alexandra Jungo, hat die für das schweizerische Recht zentrale Bestimmung verdankenswerterweise in dritter Auflage völlig neu bearbeitet und kommentiert. Die dafür verwendeten 265 Seiten sind in einem separaten Band erschienen. Die Kommentierung gliedert sich in vier Teile:

  • Der erste Teil (Rz. 1–67) befasst sich mit der Entstehung, dem Anwendungsbereich und den Abgrenzungen von Art. 8 ZGB, namentlich zum Zivilprozessrecht. Ein rechtsvergleichender Blick ins europäische Ausland, zum…
[…]