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From the magazine SJZ-RSJ 12/2019 | p. 390-391 The following page is 390

Urteil 9C_441/2018 vom

(bearbeitet durch Dr. iur. Katharina Fontana, Bern)

Art 58 Abs. 1 ATSG. Obschon das Ergänzungsleistungsrecht zu einem Gutteil kantonal geregelt ist, ist nach einem Wohnsitzwechsel stets das Versicherungsgericht am neuen Wohnort für Beschwerden…

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