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From the magazine SJZ-RSJ 10/2019 | p. 323-324 The following page is 323

Urteil 8C_695/2018 vom

(bearbeitet durch Dr. iur. Katharina Fontana, Bern)

Art. 9 UVG. Erkrankt ein Mitarbeiter eines Kernkraftwerks an Krebs, so gilt dies als Berufskrankheit, sofern die Erkrankung zu mehr als 50 Prozent durch die schädigende Arbeit verursacht worden ist…

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