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From the magazine SJZ-RSJ 9/2019 | p. 288-289 The following page is 288

Urteil 2C_561/2018 vom

(bearbeitet durch Dr. iur. Katharina Fontana, Bern)

Art 19 BV. Die Wohngemeinde muss die Kosten für den Besuch einer auswärtigen Schule bei einem eigenmächtig beschlossenen Schulwechsel nur dann rückwirkend tragen, wenn eine eigentliche…

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