Code des obligations II
Es mag ungewöhnlich sein, die zweite Auflage eines Kommentars in einer Besprechung vorzustellen. Doch für die Neuauflage des Commentaire romand zum Gesellschaftsrecht und seinen Nebengebieten gibt es dafür drei gute Gründe:
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Erstens handelt es sich beim Gesellschaftsrecht um ein Rechtsgebiet, das – nach Jahrzehnten der Stagnation – seit einigen Jahren von einem permanenten Wandel geprägt ist:
Im OR ist etwa das Rechnungslegungsrecht aus den Bestimmungen zu den einzelnen Gesellschaftsformen entnommen, in die ausgebauten Art. 957 ff. überführt und rechtsformübergreifend völlig neu geregelt worden (in Kraft seit 1.1.2013). Und durch das BG zur Umsetzung der GAFI-Empfehlungen ist erheblich in das Aktienrecht eingegriffen worden …