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From the magazine SJZ-RSJ 21/2018 | p. 510-510 The following page is 510

Zug, Obergericht, I. Zivilabteilung, Präsidialverfügung

Art. 29 Abs. 3 BV, Art. 117 ZPO. Ein Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege kann für eine juristische Person ausnahmsweise dann bestehen, wenn ihr einziges Aktivum im Streit liegt und neben ihr auch…

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