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From the magazine SJZ-RSJ 24/2017 | p. 609-609 The following page is 609

Urteil 6B_853/2016 vom ; keine BGE-Publikation

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Mauensee / Lausanne)

Strafrecht

Hat der Angegriffene eine Notwehrlage zwar nicht absichtlich herbeigeführt, aber durch sein Verhalten mitverschuldet beziehungsweise mitverursacht, hängt es von der Bewertung dieses…

[…]