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From the magazine SJZ-RSJ 15/2017 | p. 375-375 The following page is 375

Urteil 6B_193/2017 vom ; keine BGE-Publikation

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Mauensee / Lausanne)

Verfahrensrecht

Auch bei blossen Übertretungen darf nicht generell davon ausgegangen werden, dass die beschuldigte Person ihre Verteidigerkosten als Ausfluss einer Art von Sozialpflichtigkeit selber…

[…]