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From the magazine SJZ-RSJ 12/2017 | p. 303-303 The following page is 303

Urteil 5A_201/2016 vom ; keine BGE-Publikation

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Mauensee / Lausanne)

Zivilgesetzbuch

Die Regel, wonach einem Ehegatten, der während einer langjährigen Ehe keiner Erwerbstätigkeit nachging und im Zeitpunkt der Trennung das 45. Altersjahr erreicht hat, die Wiederaufnahme…

[…]