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From the magazine SJZ-RSJ 12/2017 | p. 301-302 The following page is 301

Urteil 6B_434/2016 vom ; keine BGE-Publikation

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Mauensee / Lausanne)

Verfahrensrecht

Eine Rückweisung des Strafbefehls an die Staatsanwaltschaft, weil der Sachverhalt nicht hinreichend geklärt sein soll, kommt nicht in Betracht, weil das eine Frage der Beweiswürdigung…

[…]