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From the magazine SJZ-RSJ 7/2017 | p. 170-170 The following page is 170

Urteil 6B_1232/2016 vom ; keine BGE-Publikation

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Mauensee/Lausanne)

Verfahrensrecht

Aus Art. 51 StGB lässt sich nicht herleiten, dass ein Gericht an die von ihm ausgefällte Strafe eine Untersuchungshaft anzurechnen hat, die in einem späteren, noch hängigen (und nicht…

[…]