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From the magazine SJZ-RSJ 7/2017 | p. 153-163 The following page is 153

Die Aktienrechtsreform vor der letzten Etappe?

Teil II*

IV. Stärkung der Stellung der Aktionäre

Schon die Botschaft 2007 nennt als eines der Hauptziele der Revision die Stärkung der «Stellung der Aktionärinnen und Aktionäre als Eigentümerinnen und Eigentümer der Gesellschaft».137 Auch die Lex Minder, deren Umsetzung ein Schwerpunkt der Reform ist, sieht eine Kernaufgabe im «Schutz der … Aktionärinnen und Aktionäre».138

Die Position der «Eigentümer» soll vor allem durch eine Erweiterung der Kompetenzen der Generalversammlung gestärkt werden (dazu hinten V.), sodann durch eine Herabsetzung der Schwellenwerte für die Geltendmachung von Minderheitenrechten (Ziff. 1), durch die Verbesserung der Informationsrechte (Ziff. 2) und der Klagerechte (Ziff. 3). Auch die Regel für statutarische Schiedsklauseln (Ziff. 4) zählt die Botschaft 2016 zu den Verbesserungen des Aktionärs- bzw. Minderheitenschutzes.139 Nicht tangiert werden soll – das ist als Exkurs zu vermerken – das Institut der Stimmrechtsaktien (Ziff. 5).

1. Herabsetzung…

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