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From the magazine SJZ-RSJ 5/2017 | p. 107-112 The following page is 107

Entwicklungen im Sachenrecht und Bodenrecht / Le point sur les droits réels et le droit foncier

I. Gesetzgebung

1. Stockwerkeigentum

Am 1. Januar 1965 wurden die Bestimmungen über das Stockwerkeigentum in das ZGB aufgenommen und in Kraft gesetzt. Das Stockwerkeigentum ist heute etabliert und prägt die Wohnsituation vieler Menschen in der Schweiz. Nach über 50 Jahren ist jedoch der Zeitpunkt gekommen, um die bestehende Gesetzgebung zu überprüfen.

Nationalrat Andrea Caroni (FDP/Appenzell-Ausserrhoden) hat deshalb am 25. September 2014 das Postulat Nr. 14.3832 eingereicht, wonach er den Bundesrat beauftragt, zu prüfen und in einem Bericht darzulegen, inwiefern im Stockwerkeigentum (Art. 712a ff. ZGB) 50 Jahre seit der Einführung Anpassungsbedarf besteht. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 12. November 2014 dem Parlament beantragt, den Vorstoss abzulehnen. Trotzdem hat der Nationalrat am 13. September 2016 das Postulat (nunmehr vertreten durch Nationalrat Olivier Feller, FDP/Waadt, da Andrea Caroni zwischenzeitlich in den Ständerat gewählt wurde) mit 113 zu 76 Stimmen …

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