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From the magazine SJZ-RSJ 6/2016 | p. 166-167 The following page is 166

ATSG-Kommentar

: ATSG-Kommentar, 3. A., 1127 S. (Zürich / Basel / Genf 2015. Schulthess). Geb. CHF 259.00.

Was tun, wenn der Unfallversicherer einen Leistungsanspruch verneint, da «der gesetzliche Unfallbegriff nicht erfüllt» sei? Was, wenn der Taggeldversicherer der zu 100 % arbeitsunfähig geschriebenen Person mitteilt, die Leistungen würden innert vier Monaten eingestellt, und die Invalidenversicherung überdies nur einen Invaliditätsgrad von 35 % annimmt? Was, wenn Leistungen als «unrechtmässig bezogen» zurückgefordert werden, aber kein Fehlverhalten der versicherten Person ersichtlich ist? Wann dürfen Leistungen infolge «Überentschädigung» gekürzt werden? Ist der Unfallversicherer, der seine Leistungspflicht bestreitet, vorleistungspflichtig, oder ist es die Krankenversicherung? Wen trifft die Einbusse, wenn aus Haftpflicht nur ein Teil des Schadens ersetzt wird?

Mit solchen und ähnlichen Fragen wird auch konfrontiert, wer nicht hauptberuflich im Bereich des…

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