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From the magazine SJZ-RSJ 2/2016 | p. 43-46 The following page is 43

Prozessfinanzierung und anwaltliche Aufklärungspflichten

Bemerkungen zum Bundesgerichtsentscheid 2C_814/2014 vom

I. Kostenrisiken und anwaltliche Aufklärungspflichten

In Erfüllung ihrer auftragsrechtlichen und berufsrechtlichen Sorgfaltspflichten sind Anwältinnen und Anwälte gehalten, Klienten über Erfolgsaussichten, Chancen und Risiken sowie wirtschaftliche Folgen ihrer Tätigkeit aufzuklären. Dazu gehört die Aufklärung über das prozessuale Kostenrisiko, das sich im Wesentlichen aus dem eigenen Honorar sowie möglichen Gerichtskosten und Parteientschädigungen zusammensetzt1. Art. 12 lit. i BGFA statuiert überdies explizit die Pflicht zur Information über die Grundsätze der Rechnungsstellung und die Honorarhöhe.

Je nach den Umständen des Einzelfalls gilt als anerkannt, dass Anwältinnen und Anwälte auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme unentgeltlicher Rechtshilfe hinzuweisen und sich nach dem Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung zu erkundigen haben2. Haben sie, und dies ist Gegenstand dieser Anwaltsrubrik, gegebenenfalls auch Aufklärungspflichten bezüglich der sog. «Proz…

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