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From the magazine SJZ-RSJ 7/2015 | p. 180-181 The following page is 180

Bundesgericht bestätigt den umfassenden Schutz der Anwaltskorrespondenz

I. Umfassender gesetzlicher Schutz des Berufsgeheimnisses

Seit dem 1. Januar 2011 garantieren die eidgenössischen Zivil- und Strafverfahrensgesetze einen umfassenden verfahrensrechtlichen Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Anwalt und Klient1. Zwischenzeitlich wurde dieser Schutz auch in den übrigen Verfahrensgesetzen des Bundes aufgenommen2 bzw. gilt in diesen kraft entsprechender Verweise3.

Hervorzuheben ist die Änderung bezüglich Beschlagnahmeverbot im Strafprozessrecht: Art. 264 StPO schützte ursprünglich lediglich die Korrespondenz einer beschuldigten Person mit seinem Verteidiger. Seit dem 1. Mai 2013 gilt das Beschlagnahmeverbot einerseits für Gegenstände und Unterlagen aus dem Verkehr der beschuldigten Person mit Per- Aus der ZeitschriftSJZ-RSJ 7/2015 | S. 180-181 Es folgt Seite № 181sonen, die nach Art. 170–173 StPO das Zeugnis verweigern können und im gleichen Sachzusammenhang nicht selber beschuldigt sind4. Andererseits gilt das Beschlagnahmeverbot…

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