Aller au contenu principal

From the magazine SJZ-RSJ 4/2015 | p. 103-105 The following page is 103

Sind Wahlen von Parlamenten nach dem Majorzsystem verfassungswidrig?

Das Bundesgericht zwischen Verfassungsfortbildung und Verfassungspolitik

Das Bundesgericht hat zwei Beschwerden, mit welchen die Wahlen in den Kantonsrat (Parlament) des Kantons Appenzell-Ausserrhoden (AR) vom 3. April 2011 wegen Verfassungswidrigkeit des Wahlsystems angefochten worden waren, abgewiesen (Urteil vom 20. September 2014, 1C_59/2012, 1C_61/2012; Publikation vorgesehen). In den Erwägungen stellt das Bundesgericht jedoch fest, dass das Majorzwahlverfahren zwangsläufig in einem gewissen Widerspruch zur Wahlrechtsgleichheit steht. Nicht verwirklichen lässt sich namentlich die Erfolgswertgleichheit, welche gebietet, dass die Zahl der gewichtslosen Stimmen auf ein Minimum zu begrenzen ist. Sämtliche Stimmen, die an Personen gehen, welche keine Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen, werden bei der Mandatsverteilung nicht berücksichtigt und blieben gewichtslos. Das bedeutet nach Auffassung des Gerichts indessen noch nicht, dass eine Wahl der Mitglieder eines kantonalen Parlamentes verfassungswidrig ist. Je nach den konkreten Umständen können die…

[…]