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Suchhilfe

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Suche nach Entscheiden und Gesetzesartikeln

Die Schnellsuche findet nicht nur Suchbegriffe über alle Inhalte hinweg, sondern erkennt auch wichtige Zitierungen (nicht veröffentlichte wie auch amtlich publizierte Entscheide des Bundesgerichts, Bundesverwaltungsgerichts und Bundesstrafgerichts sowie Gesetzesartikel aus der Systematischen Rechtssammlung des Bundes). Geben Sie im Suchfeld den gewünschten Entscheid oder Gesetzesartikel ein und klicken Sie auf die Lupe. Zum Beispiel erkennt die Suche un­ver­öffentlich­te Bundes­gerichts­entscheide (BGer 6B_115/2017) oder amt­lich publi­zierte Bundes­gerichts­entscheide (BGE 142 I 177) sowie Gesetzesartikel (Art. 716a OR) und liefert Ihnen eine präzise Trefferliste. 

Suche mit Operatoren

"…" (Phrasensuche)
Wenn Sie ein Wort oder eine Wortfolge in Anführungszeichen setzen, werden nur Treffer mit genau diesem Wort oder Wortfolgen derselben Reihenfolge und Form gefunden.
Beispiel: "Ist der Arbeitnehmer nur teilweise an der Arbeitsleistung" --> findet genau diesen Satzteil.
 
AND, &&
Es werden nur Treffer angezeigt, die alle gewählten Suchbegriffe enthalten und mit den Operatoren (AND, &&) verbunden sind.
Beispiel: recht AND ordnung recht && ordnung
-------------
HINWEIS
Ein Leerschlag zwischen zwei Suchwörtern wird als AND-Operator interpretiert.
OR, ||
Es werden alle Treffer angezeigt, die mindestens einen mit (OR, ||) verbundenen Suchbegriff enthalten.
Beispiel: recht OR ordnung  recht || ordnung
NOT, -
Es werden nur Treffer angezeigt, die den gewählten Suchbegriff mit vorangehendem Operator (NOT, -) NICHT enthalten.
Beispiel: recht NOT ordnung  recht -ordnung
?
Suchen Sie mit " ?  " nach verschiedenen Wörtern mit einem variablen Buchstaben an der Stelle des Fragezeichens.
Beispiel: w?rt  --> findet wert, wort, …
*
Der " * " vor einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die mit dieser Zeichenfolge enden; der " * " nach einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die so beginnen.
Beispiel: *anwalt  --> findet Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, …; Aktien* --> findet Aktienrechtsrevision, Aktiengesellschaft, …

Suchergebnisse für Ruth Arnet

19 Ergebnisse gefunden

Entwicklungen

Entwicklungen im Erbrecht | Le point sur le droit successoral

Seit dem 1. Januar 2023 leben wir im Zeitalter des (angeblich) «neuen» Erbrechts. Neu ist weniger, als man meinen könnte: Das gesetzliche Erbrecht bleibt unverändert. Immerhin gibt es keinen Elternpflichtteil mehr, und der Nachkommenpflichtteil ist auf die Hälfte (statt drei Vierteln) der gesetzlichen Quote reduziert; die nutzniessungsmässige Ehegattenbegünstigung kann damit aus der Hälfte zu…
Prof. Dr. iur. Peter Breitschmid, Dr. iur. Annina Meyer-Vögeli
SJZ-RSJ 5/2023 | S. 257
Leitartikel

Verdichtet bauen – Dienstbarkeiten beseitigen

Die Autoren analysieren die nach der RPG-Revision von den Kantonen inzwischen getroffenen Massnahmen zur Siedlungsentwicklung nach innen. Sie gehen der Frage nach, inwiefern ein Dienstbarkeitsbelasteter bei Vorliegen einer Rechtsgrundlage im öffentlichen Baurecht eine private Baubeschränkung zu Verdichtungszwecken löschen kann: Eine Dienstbarkeit aus den Vierzigerjahren erlaubt nur ein Haus mit…
lic. iur. Urs Hofstetter-Arnet, Domino Hofstetter MLaw, Stefan Mundhaas MLaw
SJZ-RSJ 11/2019 | S. 335
Leitartikel

Die zivil­rechtliche Einordnung von Zahlungs-Token wie dem Bitcoin als «Register­wertdaten» und deren Aussonder­barkeit im Konkurs de lege lata und de lege ferenda

Die Distrubuted-Ledger-Technologie hat sich innert kurzer Zeit derart etabliert, dass sich der Gesetzgeber aufgrund der zahlreichen sich stellenden Rechtsfragen gezwungen sieht, diverse Gesetze anzupassen. Kryptowährungen bzw. Zahlungs-Token wie Bitcoins basieren auf der DL-Technologie. Unter anderem müssen die zivilrechtliche Qualifikation von Zahlungs-Token und deren Behandlung im Konkurs in…
Leitartikel

Wem gehören meine Daten? Zu Sinn und Nutzen einer Erweiterung des Eigentumsbegriffs

Der Autor greift die Frage auf, wem die von Unternehmen bearbeiteten Daten natürlicher Personen gehören. Er untersucht, ob das Datenschutzrecht eine dem Eigentum nahekommende Rechtsposition zu verschaffen vermag. Anhand von zwei Varianten für Ausgestaltung und Erweiterung des Eigentumsbegriffs wird aufgezeigt, wie sich ein Eigentum an Personendaten in die bestehende Rechtsordnung einfügen könnte…
Leitartikel

Die Realobligation

Im praktischen Rechtsalltag gibt es zahlreiche Rechtsverhältnisse, die sich nicht ausschliesslich entweder dem Obligationenrecht oder dem Sachenrecht zuordnen lassen. Die juristische Doktrin hat sich dieser Problematik angenommen und dazu beigetragen, dass ein Rechtsverhältnis, welches sowohl schuldrechtliche als auch dingliche Ausprägungen aufweist, als «Realobligation» qualifiziert wird. Viele…
Philipp Eberhard MLaw
SJZ-RSJ 21/2021 | S. 1003
Leitartikel

Gerichtsstandsvereinbarungen im Lichte des kartellrechtlichen Anspruchs auf Vertragsabschluss nach Art. 13 lit. b i.V.m. Art. 12 Abs. 1 lit. a KG

In nicht wenigen Situationen kann Wohl und Wehe der Prozessparteien vom Gerichtsstand abhängen – national wie international. Im Bereich des Kartellrechts gilt diesbezüglich nichts anderes. Die Besonderheit des Zusammenspiels von diesem mit dem Zivilverfahrensrecht liegt im entstehenden Spannungsfeld, welches Fragen hervorbringt, die isoliert aus den einzelnen Gebieten heraus nicht ausreichend zu…
Entwicklungen

Entwicklungen im Erbrecht / Le point sur le droit successoral

Die erste Etappe der Erbrechtsrevision ist vom Ständerat durchberaten worden – SR Fabio Abate beschreibt sie passend als «Mini-Bonsai-Revision»1; was die Beratungen im Nationalrat ergeben werden (insbesondere, ob es dem Nationalrat gelingt, das am Ursprung der ganzen Übung liegende Bestreben, auch unverheirateten Paaren eine gesetzliche Berücksichtigung zukommen zu lassen2), wann die…
Prof. Dr. iur. Peter Breitschmid, Dr. iur. Annina Vögeli
SJZ-RSJ 5/2020 | S. 157
Entwicklungen

Entwicklungen im Sachenrecht und Bodenrecht / Le point sur les droits réels et le droit foncier

In der Volksabstimmung vom 11. März 2012 wurde die Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!» angenommen. Dadurch wurde die Bundesverfassung mit dem Artikel 75b ergänzt. Grundsätzlich geht es darum, dass der Anteil der Zweitwohnungen am Gesamtbestand der Wohneinheiten und der für Wohnzwecke genutzten Bruttogeschossfläche einer Gemeinde auf höchstens 20 Prozent beschränkt ist.