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Verwaltungsrecht

Rechtspraxis betreffend die Zuteilung von .swiss-Domain-Namen

Dieser Beitrag soll einen Überblick über den Bereich der Internet-Domain «.swiss» verschaffen und insbesondere die vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) dazu entwickelte Zuteilungspraxis näher beleuchten. Im ersten Teil werden die zur Zuteilung berechtigten Personen, die allgemeinen und spezifischen Zuteilungsvoraussetzungen von .swiss-Domain-Namen und das Zuteilungsverfahren erläutert…
Dr. iur. Stéphane Bondallaz, Michael Strasser MLaw
SJZ-RSJ 11/2022 | S. 563

De la planification à la codification de la cyberadministration

Die Entwicklung von E-Government erfordert sowohl von der Verwaltung als auch vom Gesetzgeber eine kreative Mitarbeit. Beide müssen sich davon überzeugen lassen, neue technische Dinge auszuprobieren und schrittweise vorzugehen – so insbesondere vom Detail zum Grundsatz, vom Besonderen zum Allgemeinen, von der Vielfalt zur Homogenität und von der Erfahrung zur Regel zu gelangen. Nun bietet die…

Entwicklungen im Verwaltungsrecht | Le point sur le droit administratif

Am 1. Januar 2021 ist das revidierte Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB)1 in Kraft getreten. Das revidierte BöB dient der Überführung des revidierten Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen2, das am 6. April 2014 in Kraft getreten ist, in das Schweizer Recht. Die Schweiz hat diese Gelegenheit genutzt, um das innerstaatliche Recht von Bund und Kantonen…
Prof. Dr. iur. Felix Uhlmann LL.M., Pia Hunkemöller MLaw
SJZ-RSJ 18/2022 | S. 870

Das Verbot des Überraschungsentscheids im schweizerischen Prozessrecht

Ein Überraschungsentscheid liegt vor, wenn das Gericht seinen Entscheid auf eine Sachverhaltsfeststellung stützt oder mit einer Rechtsnorm begründet, die im bisherigen Verfahren nicht herangezogen wurde, auf die sich die Parteien nicht berufen haben und mit deren Erheblichkeit im konkreten Fall sie nicht rechnen konnten. Dieser Beitrag verortet den Überraschungsentscheid in der schweizerischen…
Dr. iur. Arthur Brunner, Dr. iur. Marco Zollinger
SJZ-RSJ 22/2022 | S. 1077