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Strafprozessrecht

Kantonsgericht Luzern, 2. Abeilung, Entscheid 4M 21 93 = LGVE 2022 II Nr. 2 vom 28. März 2022

Art. 344 StPO. Wenn die Verteidigung selber die Anwendbarkeit einer Rechtsnorm vorbringt und inhaltlich Ausführungen zur Anwendung dieser Rechtsnorm macht, kann sie sich nicht auf einen fehlenden Würdigungsvorbehalt nach Art. 344 StPO berufen, wenn das Gericht die angerufene Rechtsnorm in der Folge tatsächlich anwendet.

Die strafprozessuale Siegelung nach der Revision

Am 1. Januar 2024 tritt voraussichtlich die revidierte schweizerische Strafprozessordnung (StPO) in Kraft. Höchste Zeit, die An­pas­sungen im (Ent-)Siegelungsrecht – die auch auf das Rechtshilfegesetz (IRSG) ausstrahlen werden – im vorliegenden Beitrag darzustellen und einer antizipierten Würdigung zu unterziehen.
Prof. Dr. iur. Damian K. Graf LL.M.
SJZ-RSJ 13/2023 | S. 679

Die StPO-Revision – eine verpasste Chance?

Gemäss Botschaft sollten mit der StPO-Revision praktisch bedeutsame Probleme behoben werden, ohne dass die rechtsanwendenden Behörden zusätzlich belastet und die Verfahren verzögert werden. Gleichzeitig sollten die Grundpfeiler der Strafprozessordnung unverändert bleiben. Im vorliegenden Beitrag werden die Hintergründe der Revision dargelegt und es wird aufgezeigt, weshalb lediglich eine …
Prof. Dr. iur. Gian Ege, Dr. iur. Sandra van der Stroom
SJZ-RSJ 15/2023 | S. 775

Le point sur le droit de la procédure pénale | Entwicklungen im Strafprozessrecht

Modification, avec effet au 23 janvier 2023, de l’art. 261 CPP1 (utilisation et conservation des données signalétiques) suite à l’entrée en vigueur de la loi sur le casier judiciaire (LCJ2).
Prof. Dr iur. Andrew M. Garbarski, Prof. Dr iur. Alain Macaluso, Hélène Rodriguez-Vigouroux MLaw
SJZ-RSJ 16-17/2023 | S. 834

Bundesgericht, Urteil 6B_173/2023 vom 26. Mai 2023

Art. 346, Art. 405 Abs. 1 StPO. In der mündlichen Berufungsverhandlung kann von der gesetzlich vorgesehenen Reihenfolge der Parteivorträge abgewichen werden. Entscheidend ist, dass sich die beschuldigte Person im Anschluss an den Parteivortrag der Staatsanwaltschaft und allfälliger Privatkläger nochmals äussern kann.
Dr. iur. Katharina Fontana
SJZ-RSJ 19/2023 | S. 952