Direkt zum Inhalt

Dr. iur. Thomas Rebsamen

Alle Beiträge

Neugläubiger im Verantwortlichkeitsrecht

Man stelle sich vor, einer Aktiengesellschaft Kredit zu gewähren, die wegen ihrer Überschuldung längst die Bilanz hätte deponieren müssen. Kann ein Gläubiger, nachdem es doch zum Konkurs oder Nachlassverfahren kommt, die Organe der Gesellschaft für seinen Ausfall persönlich belangen? Was auf den ersten Blick selbstverständlich erscheint, ist dies nicht. Noch stellt die Rechtsprechung des…
Dr. iur. Thomas Rebsamen
SJZ-RSJ 20/2020 | S. 663

Einwilligung in die Schädigung der Aktiengesellschaft

Der Autor analysiert, in welchen Konstellationen es sich rechtfertigt, den Grundsatz «volenti non fit iniuria“ in der aktienrechtlichen Verantwortlichkeit von Gesellschaftsorganen zu durchbrechen. Er beleuchtet die Inkohärenzen, die sich daraus ergeben, dass der Erfolg der Einrede von der prozessualen Situation bei gleichem Sachverhalt und diesbezüglicher Schädigung der Gesellschaft abhängig ist…