Direkt zum Inhalt

Sebastian Müller MLaw

Alle Beiträge

Bern, Obergericht, Beschwerdekammer in Strafsachen (BK 18 173) 4.7.2018

Art. 356 Abs. 3, 110 Abs. 1 StPO. Wird der Rückzug einer Einsprache gegen einen Strafbefehl nicht mündlich zu Protokoll gegeben, hat er den Anforderungen von Art. 110 Abs. 1 StPO zu genügen. Er ist zu datieren und zu unterzeichnen. Ein Rückzug mit gewöhnlicher ­E-Mail erfüllt diese Anforderungen nicht und ist damit unwirksam.

Bern, Obergericht, Beschwerdekammer in Strafsachen (BK 18 26 und 101) 29.6.2018

Art. 390 Abs. 2 i.V.m. Art. 14 Abs. 2 und 5 StPO. Die Generalstaatsanwaltschaft kann aufgrund ihrer Aufsichtsfunktion und gestützt auf Art. 14 Abs. 2 und 5 StPO die Beschwerde gegenstandslos machen, indem sie der ihr unterstellten Staatsanwaltschaft die Weisung erteilt, die angefochtene Verfügung in Wiedererwägung zu ziehen.

Bern, Obergericht, Beschwerdekammer in Strafsachen (BK 18 100) 3.4.2018

Art. 31 BV; Art. 231 Abs. 1, 397 Abs. 1 StPO. Dem Anspruch der beschuldigten Person auf rechtliches Gehör bei der Anordnung von Sicherheitshaft wird mit einer Befragung während dem Hauptverfahren zu den nicht eingehaltenen Ersatzmassnahmen nicht Genüge getan. Die Durchführung einer mündlichen Beschwerdeverhandlung ist indes nicht angezeigt. Es ist nicht Aufgabe der Beschwerde­kammer – um begangene…

Bern, Obergericht, Beschwerdekammer in Strafsachen (BK 18 79) 23.4.2018

Art. 314 Abs. 5, Art. 376 ff. StPO. Es ist nicht zulässig, beschlagnahmte Gegenstände und Vermögenswerte in der Sistierungsverfügung einzuziehen. Soll anlässlich einer Sistierung über das Schicksal beschlagnahmter Gegenstände und Vermögenswerte entschieden werden – gerade während langjährigen Verfahrenssistierungen ein nachvollziehbares Anliegen – ist ein selbständiges Einziehungsverfahren zu…

Bern, Obergericht, 2. Strafkammer (SK 18 19) 20.8.2018

Art. 391 Abs. 2 StPO, Art. 42 Abs. 4, Art. 106 StPO. Wird die Berufung nur zu Gunsten der beschuldigten Person ergriffen, ist das Verschlechterungsverbot bei einer Erhöhung der Übertretungsbusse nicht verletzt, sofern der Gesamtbetrag der Bussen im Dispositiv aufgrund einer reduzierten Verbindungsbusse tiefer ausfällt.

Bern, Obergericht, Beschwerdekammer in Strafsachen (BK 2018 122) 10.4.2018

Art. 50 Abs. 2, Art. 224 Abs. 2 StPO. Die 48-Stunden-Haftantragsfrist gemäss Art. 224 Abs. 2 StPO berechnet sich ab dem Zeitpunkt der Festnahme, wobei die 24-Stunden-Frist von Art. 50 Abs. 2 StPO für die Zuführung einer festgenommenen Person darin bereits enthalten ist. Es findet keine Fristenkumulation statt.

Bern, Obergericht, 2. Strafkammer (SK 17 228) 10.11.2017

Art. 5, Art. 6 und Art. 24 Abs. 1 Datenschutzgesetz des Kantons Bern (KDSG). Eine von der Strafvollzugsbehörde geführte Liste, auf welcher verwahrte Straftäter und andere Risikotäter, denen eine ausserordentliche öffentliche bzw. mediale Aufmerksamkeit zuteil wurde, aufgelistet werden (sog. Watch-Liste), stellt eine widerrechtliche Datenbearbeitung dar, da sie an ein sachfremdes Kriterium…

Bern, Obergericht, Handelsgericht (HG 16 121) 14.12.2017

Art. 135 Ziff. 2 OR, Art. 63 Abs. 1 ZPO. Die Einreichung des Schlichtungsgesuchs bei der sachlich unzuständigen Schlichtungsbehörde entfaltet keine verjährungsunterbrechende Wirkung nach Art. 135 Ziff. 2 OR. Wurde die Eingabe nicht zurückgezogen bzw. ist kein Nichteintretensentscheid ergangen, kann die Nachfrist nach Art. 63 Abs. 1 ZPO nicht ausgelöst werden.