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Pietro Weber MLaw

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Die Nachzahlungspflicht gemäss Art. 123 ZPO

Mit der unentgeltlichen Rechtspflege wird einer bedürftigen Partei, die einen Prozess aus Kostengründen nicht führen könnte, die Inanspruchnahme der Gerichte ermöglicht. Das Bundesrecht verpflichtet die Partei allerdings zur Rückzahlung, sobald diese dazu in der Lage ist. Die organisatorische und ­verfahrensrechtliche Regelung, Rückzahlungen zu erwirken, ist Sache der Kantone. Die Autoren…
Prof. Dr. iur. Ingrid Jent-Sørensen, Pietro Weber MLaw
SJZ-RSJ 20/2018 | S. 465