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Dr. Martina Isler

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Vertretung und prozessuale Stellung des Kindes im Zivilprozess

Kinder sind beschränkt handlungsfähig und daher in prozessualen Verfahren nicht voll prozessfähig. Art. 299 ZPO ist die einzige Bestimmung in der Zivilprozessordnung, welche die eigenständige Vertretung des Kindes im familienrechtlichen Verfahren ausdrücklich regelt. Die Autoren analysieren die Arten der gesetzlichen Vertretung des Kindes und dessen Rechtsstellung im Prozess. Dabei werden…
Peter Diggelmann, Dr. Martina Isler
SJZ-RSJ 6/2015 | S. 141