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Dr. iur. Markus Rüssli LL.M.

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Ombudsverfahren und Datenschutz

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Ombudsperson darauf angewiesen, nicht nur Einsicht in Akten eines Beschwerdeführers, sondern auch in jene Dritter zu erhalten. Die Autoren gehen der Frage nach, ob die Weigerung einer Behörde, gestützt auf das Gesetz über die Information und den Datenschutz des Kantons Zürich, Einsicht in Akten Dritter zu gewähren, rechtmässig ist. Im Weiteren zeigen sie auf,…
Prof. Dr. Tobias Jaag LL.M., Dr. Markus Rüssli LL.M.
SJZ-RSJ 4/2016 | S. 89