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lic. iur. Ludwig A. Minelli

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Literatur

Die Patientenverfügung. Errichtung und gesetzlicher Inhalt

Seit dem 1. Januar 2013 regeln die Art. 370–373 ZGB das Institut der Patientenverfügung (PV). Es ermöglicht dem urteilsfähigen Menschen, insbesondere medizinischem Personal für den Fall, dass er die Urteilsfähigkeit und damit die spontane Bestimmungsmöglichkeit verlieren sollte, deutlich zu machen, welchen medizinischen Massnahmen er zustimmt und welchen nicht. Die PV will somit das…