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Prof. Dr. iur. Ingrid Jent-Sørensen

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Die Nachzahlungspflicht gemäss Art. 123 ZPO

Mit der unentgeltlichen Rechtspflege wird einer bedürftigen Partei, die einen Prozess aus Kostengründen nicht führen könnte, die Inanspruchnahme der Gerichte ermöglicht. Das Bundesrecht verpflichtet die Partei allerdings zur Rückzahlung, sobald diese dazu in der Lage ist. Die organisatorische und ­verfahrensrechtliche Regelung, Rückzahlungen zu erwirken, ist Sache der Kantone. Die Autoren…
Prof. Dr. iur. Ingrid Jent-Sørensen, Pietro Weber MLaw
SJZ-RSJ 20/2018 | S. 465

Behördliche Mitwirkung beim Erbgang – Mechanik eines ­«eigenartigen» Verfahrens

Die Autoren stellen das Verfahren vor dem Einzelgericht Erbschaftssachen im Kanton Zürich dar, welches sich als Geschäft behördlicher Mitwirkung am Erbgang mit der Nachlassabwicklung befasst. Sie zeigen systematische Gemeinsamkeiten trotz der Vielfalt und der Eigenheiten der zu treffenden Vorkehren auf. Die Mitwirkung beim Erbgang ist dogmatisch vom mate­riellrechtlichen Entscheid abzugrenzen…
lic. iur. Thomas Engler, Prof. Dr. Ingrid Jent-Sørensen
SJZ-RSJ 18/2017 | S. 421
Literatur

Aktenschluss und Novenrecht nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung

Die von Sébastien Moret vorgelegte Dissertation ist dogmatisch sehr anspruchsvoll und auch praktisch höchst relevant, denn es ist in gerichtlichen Verfahren an der Tagesordnung, dass sich die Parteien vorwerfen, Neues zu spät in den Prozess eingebracht zu haben.
Literatur

Zahlungsunfähigkeit im Vertragsverhältnis

Die Habilitationsschrift von Miguel Sogo – eine umfassende Untersuchung der Zahlungsunfähigkeit im vertraglichen Kontext – besteht aus drei Teilen: Grundlagen der Nichterfüllung wegen Zahlungsunfähigkeit, Rechte des Gläubigers bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners sowie Schutz des Schuldners vor der eigenen Zahlungsfähigkeit. Leider ist im Folgenden nur Raum für das Allerwesentlichste:
Prof. Dr. Ingrid Jent-Sørensen
SJZ-RSJ 10/2016 | S. 263