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Prof. Denis Piotet

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L’attribution du bénéfice matrimonial et l’ordre des réductions: Réviser l’art. 532 CC autrement

Im Vergleich zum Vorentwurf von 2016 zeichnet sich der vom Bundesrat am 29. August 2018 verabschiedete Entwurf zur ­Revision des Erbrechts durch zweierlei aus: Den Verzicht auf den Grundsatz, dass einseitige Verfügungen von Todes wegen vor in Erbverträgen eingegangenen Verpflichtungen herabgesetzt werden müssen sowie durch die Qualifizierung der überhälftigen Vorschlagszuweisung durch Ehevertrag…