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Prof. Dr. iur. Claire Huguenin † LL.M.

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Literatur

Der Allgemeine Teil des Privatrechts

Dem Schweizer Privatrecht ist kein Allgemeiner Teil vorangestellt. Die Autoren des im Jahre 1912 in Kraft getretenen Schweizerischen Zivilgesetzbuchs hatten die Schaffung eines solchen in Betracht gezogen und schliesslich bewusst darauf verzichtet. Die Gründe lassen sich den Erläuterungen von Eugen Huber zum Vorentwurf des ZGB von 1900 entnehmen: Nach dessen Auffassung bedeutet ein Allgemeiner…
Prof. Dr. Claire Huguenin
SJZ-RSJ 20/2016 | S. 476