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lic. iur. Christian Stalder

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Schlichtungs­verhandlung bei handels­gerichtlichen Streitig­keiten

Dem Entscheidverfahren vor Gericht hat grundsätzlich ein Schlichtungsversuch bei einer Schlichtungsbehörde voraus­zugehen. Dieser entfällt bei Streitigkeiten, für die eine einzige kantonale Instanz – im Kanton Zürich hauptsächlich das Handelsgericht – zuständig ist. Dennoch finden solche Verfahren vor den Schlichtungsbehörden auch in handelsgerichtlichen Streitigkeiten statt. Denn obwohl die…
Dr. iur. George Daetwyler, lic. iur. Christian Stalder
SJZ-RSJ 4/2019 | S. 99