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Catherine Faller

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Fribourg, Tribunal cantonal, Chambre pénale (502 2018 220, destiné à la publication in RFJ) 6.12.2018

Art. 382 Abs. 1 und 322 Abs. 2 StPO. Bedingungen, unter denen die beschuldigte Person ausnahmweise ein Interesse daran hat, gegen eine Einstellungsverfügung Rechtsmittel zu ergreifen. Art. 54 StGB in Verbindung mit Art. 319 StPO. Eine aufgrund Angemessenheit in Anbetracht von der Betroffenheit des Täters durch seine Tat ausgesprochene Einstellungsverfügung (Art. 54 StGB) darf in ­seiner Begründung…