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lic. iur. Angela Frehner-Geisselhardt

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Kantonsgericht St. Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, Entscheid AB.2021.28-AS vom 5. Oktober 2021

Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG. Nichtbekanntgabe einer Betreibung, wenn ein Schlichtungsbegehren (zur Einleitung einer Anerkennungsklage) gestellt wurde, dieses aber (aus formalen Gründen und mit dem allfälligen Vorbehalt der Wiedereinbringung) wieder zurückgezogen wird.

Kantonsgericht St. Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, Entscheid AB.2020.54-AS vom 10. März 2021

Art. 8a SchKG. Die in Art. 8a Abs. 3 SchKG aufgezählten Gründe für eine Einschränkung des Einsichtsrechts sind abschliessender Natur. Art. 8a Abs. 1 und 2 SchKG regeln die Auskunftsberechtigung an sich. Erforderlich für die Einsicht ist das Glaubhaftmachen eines Interesses. Die Interessenabwägung hat für die generelle Nichtbekanntgabe einer Betreibung, insbesondere nach Art. 8 Abs. 3 SchKG,…