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Dr. iur. Andreas Schneuwly, CAS in Judikative

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Obergericht Aargau, Zivilgericht, 1. Kammer, Urteil ZVE.2022.42 vom 9. Januar 2023

Art. 75, Art. 712m Abs. 2 ZGB. Zur Anfechtung eines Stockwerkeigentümerbeschlusses ist nicht nur aktivlegitimiert, wer bei einem positiven Beschluss (Antrag angenommen) nicht zustimmte, sondern auch, wer bei einem negativen Beschluss (Antrag abgelehnt) zustimmte.

Obergericht Aargau, Handelsgericht, 2. Kammer, Entscheid HSU.2022.18 vom 10. August 2022

Art. 59 Abs. 2 lit. a, Art. 257, Art. 328 ff. ZPO; Art. 272b Abs. 2 OR; Art. 2 Abs. 2 ZGB. Eine Vermieterin hat bereits vor Ende des Mietverhältnisses ein schutzwürdiges Interesse an der Ausweisung einer Mieterin, wenn diese sich weigert, das Mietobjekt rechtzeitig zu verlassen. Die Anwendung der mit der Covid-Pandemie begründeten clausula rebus sic stantibus stellt nicht ohne Weiteres einen…

Parteivorbringen in den einzelnen Verfahrensabschnitten des ordentlichen, erstinstanzlichen Zivilverfahrens

Im vorliegenden Beitrag wird anhand eines ordentlichen, erstinstanzlichen Zivilverfahrens unter Anwendung der Dispositions- und Verhandlungsmaxime aufgezeigt, in welchen Verfahrensabschnitten die Parteien Tatsäch­liches und Rechtliches vorbringen können. Davor werden die notwendigen Grundlagen kurz erörtert.

Das Verhältnis der sachlichen Zuständig­keit der Handels­gerichte zum verein­fachten Verfahren de lege lata und de lege ferenda

Der Autor analysiert die vom Bundesrat in der ZPO-Revision vorgeschlagene Regelung zum Verhältnis zwischen dem verein­fachten Verfahren und der sachlichen Zuständigkeit der Handels- und Obergerichte als einzige kantonale Instanzen. Diese Regelung orientiert sich vornehmlich an der bundesgericht­lichen Rechtsprechung, die dem vereinfachten Verfahren den Vorrang gegenüber der sachlichen…

Instruktionsverhandlung und Aktenschluss

Eine Instruktionsverhandlung führt im ordentlichen Verfahren nur dann zum Aktenschluss, wenn sich die Parteien darin ein zweites Mal unbeschränkt zur Sache äussern konnten, d.h. unbeschränkt Tatsachen behaupten und Beweismittel vorbringen bzw. beantragen konnten. Damit die Parteien wissen, ob dies der Fall sein wird, sollte der Instruktionsrichter in der Vorladung bzw. in der separaten…
Dr. Meinrad Vetter LL.M., Andreas Schneuwly M.A. HSG in Law and Economics
SJZ-RSJ 7/2018 | S. 157