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From the magazine SJZ-RSJ 14/2020 | S. 505-505 The following page is 505

Urteil 2C_681/2019 vom

(bearbeitet durch Dr. iur. Katharina Fontana, Bern)

Art. 15 BV, Art. 89 Abs. 1 lit. b und c BGG. Gibt der Staat Geld für kirchliche Zwecke aus, wird die Glaubens- und Gewissensfreiheit der Bürger nicht verletzt und ist eine Beschwerde, abgesehen von…

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