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From the magazine SJZ-RSJ 14/2020 | S. 496-501 The following page is 496

Entwicklungen im Mietrecht / Le point sur le droit du bail

Berichtszeitraum August 2018 bis November 2019

I. Rechtsprechung

A. Verfahren

1. Fristenstillstand bei der Ablehnung des Urteils­vorschlages.

Im Entscheid 4A_593/2017 vom 20. August 2018 (BGE 144 III 404) – bei dem es sich nicht um einen spezifisch mietrechtlichen handelt – hatte das Bundesgericht zu klären, ob die 20-tägige Ablehnungsfrist für einen Urteilsvorschlag der Schlichtungsbehörde dem Fristenstillstand (Gerichtsferien) gemäss Art. 145 Abs. 2 lit. a ZPO unterliegt. Die Vorinstanz hatte diese Frage verneint und ausgeführt, dass das Schlichtungsverfahren erst nach Ablauf der 20-tägigen Ablehnungsfrist beendet sei.

Das Bundesgericht sah dies anders und erwog unter Hinweis auf BGE 138 III 615, dass es keinen Grund gebe, die Ablehnungsfrist eines Urteilsvorschlages vom Fristenstillstand auszunehmen, da der Zeitgewinn ohne Fristenstillstand nicht wesentlich wäre. So würde ohne Fristenstillstand zwar die Klagebewilligung schneller erteilt. In der Folge würde dann jedoch die darauffolgende Frist zur Klageerhebung still­stehen…

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