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From the magazine SJZ-RSJ 13/2020 | S. 473-474 The following page is 473

Basel-Stadt, Appellationsgericht (ZB.2019.3)

Art. 84 ZPO und Art. 311 ZPO. Unterlassungsklagen müssen auf das Verbot eines genau umschriebenen Verhaltens gerichtet sein. Auch die Berufungsanträge müssen grundsätzlich so bestimmt gefasst sein,…

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