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From the magazine SJZ-RSJ 13/2020 | S. 457-461 The following page is 457

Entwicklungen im Arbeitsrecht / Le point sur le droit du travail

Berichtszeitraum Januar 2019 bis Januar 2020

I. Gesetzgebung

Die auf den 1. Januar 2020 in Kraft getretene Revision des Verjährungsrechts1 wirkt sich in Teilbereichen auch auf das Arbeitsrecht aus, so etwa im Bereich der längeren Verjährungsfristen bei vertragswidriger Körperverletzung oder Tötung.2 Am 14. Dezember 2018 wurde sodann eine auf den 1. Juli 2020 in Kraft tretende Änderung des Gleichstellungsgesetzes beschlossen, mit welcher u.a. Arbeitgeberinnen mit über 100 Beschäftigten zu einer regelmässigen Lohngleichheitsanalyse verpflichtet werden.3 Im Bereich des Arbeitsschutzrechts wurden schliesslich mit einer Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz Flexibilisierungen für Personal mit Aufgaben der Informations- und Kommunikationstechnik und für Angestellte in Gastbetrieben eingeführt.4

Noch nicht in Kraft treten kann dagegen der am 27. September 2019 beschlossene Vaterschaftsurlaub,5 da dagegen das Referendum zustande gekommen ist.6 Durch die Integration des Vaterschaftsurlaubes in das «Bundesgesetz über den …

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