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From the magazine SJZ-RSJ 12/2020 | S. 403-411 The following page is 403

Die Behörden­beschwerde im Tierversuchs­recht

Obwohl die Rolle der Tierversuchskommission im tierversuchsrechtlichen Genehmigungsverfahren sowohl in der Lehre als auch der Rechtsprechung grundsätzlich geklärt ist, erstaunt, dass das Bundesrecht sich über Rechtsbehelfe der einzelnen Akteure ausschweigt. Zwar ist offensichtlich, dass sich die Gesuchstellerin auf die allgemeinen verwaltungsrechtlichen Bestimmungen berufen kann. Diese sind allerdings nicht per se auf die Tierversuchskommission übertragbar. Es zeigt sich eine Vollzugslücke: Die bundesrechtlichen Tierversuchsbestimmungen enthalten keine Möglichkeit seitens der Tierversuchskommission oder einer Kommissionsminderheit, gegen eine Verfügung vorzugehen. Vielmehr sind die Tierversuchskommissionen auf die kantonalen Gesetzgebungen angewiesen. Angesichts des Stellenwerts, den das Bundesrecht der Tierversuchskommission zuspricht, überrascht der Mangel von Beschwerdemöglichkeiten, da damit ihre Beurteilungs- und Kontrollfunktion ins Leere läuft.

Bien que le rôle de la…

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