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From the magazine SJZ-RSJ 8/2020 | S. 278-279 The following page is 278

Urteil 1C_497/2018 vom

(bearbeitet durch Dr. iur. Katharina Fontana, Bern)

Art. 127 Abs. 1 BV. Das Gericht darf für die Anonymisierung von Urteilen Gebühren erheben, überschreiten diese jedoch den Rahmen blosser Kanzleigebühren, braucht es dafür grundsätzlich eine formelle…

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