Urteil 8C_433/2019 vom
Art. 31 Abs. 3 lit. c AVIG. Einem Minderheitsaktionär kann nicht allein aufgrund seines Aktienbesitzes der Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung abgesprochen werden. Seine Stellung ist mit jener…
From the magazine SJZ-RSJ 6/2020 | S. 206-207 The following page is 206
Art. 31 Abs. 3 lit. c AVIG. Einem Minderheitsaktionär kann nicht allein aufgrund seines Aktienbesitzes der Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung abgesprochen werden. Seine Stellung ist mit jener…
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